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   VG Berlin, 28.05.2015 - 5 K 154.13   

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VG Berlin, 28.05.2015 - 5 K 154.13 (https://dejure.org/2015,19530)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.05.2015 - 5 K 154.13 (https://dejure.org/2015,19530)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 5 K 154.13 (https://dejure.org/2015,19530)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2015 - 5 K 154.13
    Solange im nationalen Recht - wie im Land Berlin - eine entsprechende Anspruchsgrundlage nicht verankert ist, ergibt sich der Anspruch unmittelbar aus europäischem Recht (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel -, juris Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 C 10.12 -, juris Rn. 11 ff., 32).

    Gibt es keine ausreichend langen nationalstaatlichen Verfallsregelungen, tritt auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein Verfall des Urlaubsanspruchs 18 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013, a.a.O., Rn. 20 ff.).

    Bei der Berechnung des Betrages, der dem Beamten als Abgeltung für jeden nicht genommenen Tag Erholungsurlaub zusteht, ist auf die Besoldung der letzten drei Monate vor dem Eintritt in den Ruhestand abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013, a.a.O., Rn. 24 ff.).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2015 - 5 K 154.13
    Denn wenn der Übertragungszeitraum eine gewisse zeitliche Grenze überschreitet, kann der Urlaub seinen Zweck als Erholungszeit typischerweise nicht mehr erreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2011 - Rs. C-214/10, KHS -, juris Rn. 33).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2015 - 5 K 154.13
    Solange im nationalen Recht - wie im Land Berlin - eine entsprechende Anspruchsgrundlage nicht verankert ist, ergibt sich der Anspruch unmittelbar aus europäischem Recht (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel -, juris Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 C 10.12 -, juris Rn. 11 ff., 32).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 95.13

    Zum Verhältnis zwischen Verfall und Verjährung bei Urlaubsansprüchen

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2015 - 5 K 154.13
    Allein die unionsrechtlich begründeten Ansprüche auf Abgeltung von Erholungsurlaub unterliegen nach nationalem Recht der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 28 f.; Beschluss vom 9. April 2014, - BVerwG 2 B 95.13 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 07.05.2014 - 2 B 75.12

    Anspruch einer schwerbehinderten fachleitenden Lehrerin auf Reduzierung der

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2015 - 5 K 154.13
    Die in § 7 Satz 1 EUrlV geregelte Fiktion der Abgeltung des Erholungsurlaubs für Hochschullehrer durch die vorlesungsfreie Zeit ist als solche unionsrechtlich zumindest dann unbedenklich, wenn die Zahl der (vorlesungs-)freien Tage den Mindestjahresurlaub von 20 Tagen erreicht (vgl. zu einer ähnlichen Vorschrift des Landes Bremen betreffend die Abgeltung des Erholungsurlaubes bei Lehrern durch die Schulferien: BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2014 - BVerwG 2 B 75.12 -, juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 14.11.2013 - 5 K 283.13

    Berechnungsgrundlage für Urlaubsabgeltung

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2015 - 5 K 154.13
    Darin sind 19, 95 Euro vermögenswirksame Leistungen enthalten, die nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 14. November 2013 - VG 5 K 283.13 -, juris Rn. 20) anspruchserhöhend zu berücksichtigen sind.
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